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IuK im DLRG Bezirk Hochstift Paderborn

Aufgabe des Fachbereichs Funk / Information und Kommunikation (IuK) im Bereich Einsatz ist die Bereitstellung und Unterhaltung von effizienten Kommunikationswegen innerhalb der Einsatzbereiche in der DLRG. Dieses ist insbesondere für die erfolgreiche Durchführung der Aufgaben im Rahmen des Wasserrettungsdienstes und Katastrophenschutz erforderlich. Die IuK-Mittel dienen hier zum Austausch von Informationen im Rahmen der Einsätze, für die allgemeine Organisation und zur Führung der Einsatzkräfte im Wasserrettungsdienst.

Im Bezirk bilden wir regelmäßig die folgenden Ausbildungen aus:

  • 711 DLRG-Sprechfunker
  • 712 BOS-Sprechfunker -analog-
  • 715 BOS-Sprechfunker -digital-

DLRG-Sprechfunker

Die Qualifikation zum DLRG-Sprechfunker ist eine Erweiterung und Vertiefung der "Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710)".

Zielgruppe
(Angehende) Einsatzkräfte die Ihr Wissen vertiefen und erweitern möchten oder den Weg zum Ausbilder Sprechfunk einschlagen möchten.

Inhalte

  • Verkehrsabwicklung
  • Kommunikation
  • Verschwiegenheitspflicht und rechtliche Grundlagen
  • Unfallvermeidung
  • Funkbetrieb
  • Physikalische Grundlagen
  • Gerätekunde
  • Trouble Shooting
  • Lernerfolgskontrolle theoretisch und praktisch

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Basisausbildung Einsatzdienste (oder Wasserretter (411))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Einheitlicher Prüfungsfragebogen, der über die "Prüfungen Iuk"-APP im ISC erzeugt werden muss.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Bewertete Sprechfunkübung

Dokumente

BOS-Sprechfunker -analog-

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -analog- ist für die Bedienung von analogen BOS-Funkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).

Zielgruppe
Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr oder im Katastrophenschutz eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Dokumente

BOS-Sprechfunker -digital-

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Endanwenderschulung Digitalfunk im Sinne der anderen BOS) ist für die Bedienung von BOS-Digitalfunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).

Zielgruppe
Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Inhalte

  • Die Tätigkeit als Einsatzkraft beinhaltet auch das sichere Bedienen eines Funkgerätes, sowie die sichere Verkehrsabwicklung. Sprechfunkgeräte sind Führungs- und Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen und regelmäßige, eigenständige Fortbildungen im Sprechfunkbereich. Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOSFunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). - Rechtliche Grundlagen - Physikalische und Technische Grundlagen - Gerätekunde - Navigation und Kartenkunde - Sprechfunkbetrieb - Betriebsarten und Organisation im Digitalfunk - Sprechfunkübung - Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil Die Ausbildung erfolgt gem. den Vorgaben des Landes Niedersachsen und basierend auf den Schulungsunterlagen der ASDN (Schulungsunterlagen (niedersachsen.de)).
  • BOS Sprechfunker -digital- (Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation gemäß Ausbildungskonzept der npol BOS in Schleswig-Holstein) Ausbildungsform: Die Ausbildung erfolgte nach der aktuellen Fassung des Ausbildungskonzept Digitalfunk der npol BOS in Schleswig-Holstein. Lehrgangsinhalte: - Grundlegende Informationen 0.5 UE - Betriebliche Grundlagen 0.5 UE - Netzspezifische Grundlagen 1.0 UE - Gerätekunde (Handhabung und Bedienung) 2.0 UE - Praktische Übungen 2.0 UE

Voraussetzungen

  • Die Vorraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Dokumente

Lehrgänge im Bereich

Ansprechpartner

Technischer Leiter IuK: Joseph Wellen
Technischer Leiter IuK
Joseph Wellen
E-Mail
Joseph.Wellen@bez-hochstift-paderborn.dlrg.de
Stellv. Technischer Leiter IuK: Christoph Dierkes
Stellv. Technischer Leiter IuK
Christoph Dierkes
E-Mail
Christoph.Dierkes@bez-hochstift-paderborn.dlrg.de

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